Delegierbare Bauherrenaufgaben

projektmanagement-neu

Mit den delegierbaren Bauherrenaufgaben wird die Projektsteuerung beauftragt; diese werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber ausgeführt.

Unter anderem zählen hierzu:

  • Klärung und Konkretisierung der Aufgabenstellung
  • Koordinierung und Überwachung von Projektbeginn bis zum Projektabschluss
  • Klärung und Aufrechterhaltung der Organisations- und Informationsstrukturen
  • Vertragsbearbeitung mit Planern und Ausführenden
  • Koordination und Kontrolle der Projektbeteiligten
  • Kosten- und Finanzierungsplanung, erstellen von Zahlungsplänen
  • Erstellen und Bewerten von Kostenrahmen, Kostenschätzungen, Kostenanschlag, Kostenermittlung
  • Kostenermittlung, -verfolgung, -kontrolle und -feststellung
  • Definition und Überwachung der Qualitätsvorgaben
  • Terminplanung und -überwachung
  • Projektdokumentation